Erstberatung und detaillierte Bewertungsanalyse

Kostenlos

Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Angebot, eine bereits existierende Bewertung bzw. ein ganzes Bewertungsprofil zu analysieren. Wir nennen Ihnen die Erfolgschancen und den Preis. Schicken Sie uns Ihre Bewertung einfach online über das Kontaktformular.

Erstberatung und detaillierte Bewertungsanalyse

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Sie können in vielen Konstellationen Ihre Firmenrechtsschutzversicherung nutzen, um Ihre Rechte gegenüber dem Bewertungsportal und dem Bewerter durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Diese muss die Kosten übernehmen, wenn Google sich weigert, die Bewertung zu löschen. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung rechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Bitte beachten Sie, dass eigene Bemühungen des Versicherungsnehmers eine Kostendeckung zu erhalten oft scheitern. Selbst wenn Sie schon eine Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben prüfen wir gerne, ob diese rechtmäßig ergangen ist.

Erstberatung und detaillierte Bewertungsanalyse

Pauschal 159€

Für 159 EUR netto pro Bewertung stellen wir einen begründeten Löschantrag gegenüber dem Bewertungsportal und geben ggf. weitere Stellungnahmen im Prüfverfahren ab. Rabatte sind möglich, wenn Sie mehrere Bewertungen löschen lassen.

Informationen

Generell können Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Beauftragung Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, dass sie nicht abwegig sein darf oder gar mutwillig motiviert. Dies ist im Schadenersatzrecht nicht der Fall, denn Sie verteidigen Ihren Ruf. Zudem handelt es sich auch um eine Marketingmaßnahme, denn eine Google Rezension zu löschen wirkt sich auch auf das Ranking aus. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Vollmacht

Generell können Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Beauftragung Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, dass sie nicht abwegig sein darf oder gar mutwillig motiviert. Dies ist im Schadenersatzrecht nicht der Fall, denn Sie verteidigen Ihren Ruf. Zudem handelt es sich auch um eine Marketingmaßnahme, denn eine Google Rezension zu löschen wirkt sich auch auf das Ranking aus. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern!

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Rechtsanwalt Simbach, LL.M.

Call Now Button