Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen bei Google, Kununu, Jameda, Yelp, Trustpilot und auf weiteren Portalen.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten! Wir haben Erfahrung durch Tausende Google-Bewertungen und wissen wie man eine Entfernung innerhalb weniger Tage erwirken kann.Lesen Sie die Bewertungen der Anwaltskanzlei IT-ADVO und überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden.
Google reagiert auf unsere Beschwerden innerhalb von 2 Tagen (März 2021). Unsere Erfolgsquote bei der Löschung von Google Bewertungen liegt bei über 90%. Google ist dazu verpflichtet auf Beanstandungen einzugehen (vgl.Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17)
Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsanwalts bei einer Bewertungslöschung. Sprechen Sie uns an, sofern Sie noch keine Rechtschutzversicherung haben sollten.
Sehr professionell, sehr zuverlässige Arbeit und schnelle Ergebnisse. Bin sehr zufrieden und habe schon mehrfach sehr gute Arbeit geleistet bekommen. Immer wieder gerne!
Die Firma IT-ADVO konnte schnell und unbürokratisch die Löschung einer negative Fake Bewertung die wir auf Google erhalten haben, durchsetzen.
Die Zusammenarbeit mit der IT-ADVO war für uns sehr erfolgreich. Wie jeder Unternehmer kämpft man heute um gute und seriöse Bewertungen. Umso ärgerlicher ist es
Diese Kanzlei arbeitet Professionell und gewissenhaft. Sie hat uns bei unseren Negativmerkmalen sehr geholfen und unterstütz uns weiterhin. Eine klare Empfehlung für alle die Probleme mit Google oder der Gleichen haben, wir haben erst einmal selbst versucht mit
Eine Empfehlung der ich mich gerne anschließen möchte. Hier erhält man eine sehr gute Beratung und abschließend kam der prognostizierte Erfolg. Man hofft immer darauf keine rechtliche Hilfe zu benötigen
Schnelle Rückmeldung und gutes Miteinander. Wo man selbst nicht weiterkommt, weil internationale Konzerne sich die Ohren zu halten, werden einem hier mögliche
Theoretisch ist eine neue Bewertung möglich. Jedoch werden die Verfasser bei einer Löschung durch Google verwarnt und auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen müssen Verfasser mit einer Sperrung ihres Profils rechnen. In der Praxis spielt diese Möglichkeit daher keine Rolle. Regelmäßig verfehlt die Erfahrung, dass man auch im Internet nicht im rechtsfreien Raum ist, ihre Wirkung nicht.