Google Bewertungen löschen

Anwälte gegen negative Google Bewertungen

Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen bei Google, Kununu, Jameda, Yelp, Trustpilot und auf weiteren Portalen.

Lawyer Simbach, LL.M.

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Ihre Vorteile

Gehen Sie kein Risiko ein.

Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten! Wir haben Erfahrung durch Tausende Google-Bewertungen und wissen wie man eine Entfernung innerhalb weniger Tage erwirken kann.Lesen Sie die Bewertungen der Anwaltskanzlei IT-ADVO und überzeugen Sie sich von der Zufriedenheit unserer Kunden.

Gehen Sie kein Risiko ein.

Google reagiert auf unsere Beschwerden innerhalb von 2 Tagen (März 2021). Unsere Erfolgsquote bei der Löschung von Google Bewertungen liegt bei über 90%. Google ist dazu verpflichtet auf Beanstandungen einzugehen (vgl.Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17)

Kostenerstattung durch Rechtschutzversicherungen

Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsanwalts bei einer Bewertungslöschung. Sprechen Sie uns an, sofern Sie noch keine Rechtschutzversicherung haben sollten.

Von Ärzten, Unternehmern und Rechtsanwälten empfohlen

Auf eigene Faust

(Die Durchsetzung kostet Sie allerdings Zeit)
(Sie wissen nicht, ob die Bewertung unzulässig ist)
(Eigenes Tätigwerden führt seltener zum Erfolg)
(Betreiber muss ermittelt und angeschrieben werden)
(Wie schnell Sie die Angelegenheit erledigen, hängt von Ihrer verfügbaren Zeit und Ihrem Vorwissen ab)

Mit IT-ADVO

(Sie erhalten einen transparenten Festpreis)
(Wir prüfen wir Ihre individuellen Bewertungen kostenfrei und unverbindlich)
(Anwaltliche Aufforderung führt öfter zum Erfolg)
(Hochspezialisierte Anwälte, 100% Zufriedenheit)
(Wir führen auf Wunsch kostenlose Deckungsanfragen bei betrieblichen Rechtsschutzversicherungen durch)
(Alle Infos in ca. 3 Minuten über Kontaktformular erteilen und anschließende Abwicklung zeitsparend über E-Mail und Telefon)
(Ihr Mandat wird ausschließlich durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte bearbeitet)

Auf eigene Faust

(Google will Gerichtsverfahren vermeiden und wird nicht bei lapidaren Textbausteinen durch Agenturen tätig)
(Die Bewertungslöschung durch Nichtanwälte ist eine illegale Rechtsberatung im Sinne des §2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz)
(Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rehtsanwalts)
(Für Berufsgeheimnisträger besteht das Risiko der Verletzung der gesetzlichen Schweigepflicht z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte usw.)
(Die einmal von der Rechtsabteilung getroffene Entscheidung wird selten revidiert. Daher sollte der erste Angriff zielsicher sein)

Fragen und Antworten

Die häufigsten Gründe für das Nichtlöschen der negativen Bewertung bei Google sind die schlechte Erreichbarkeit von Google (die Anfragen von Einzelpersonen werden regelmäßig ignoriert) sowie die unzureichende Begründung des Löschungsantrags. Die Unterscheidung zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung ist für den Laien oft schwer zu erkennen. Eine für Google überzeugende Löschungsbegründung ist somit in den meisten Fällen komplexer und erfordert tiefergehende Rechtskenntnisee. Wenden Sie sich deshalb an einen auf die Löschung negativer Bewertungen bei Google spezialisierten Anwalt.
Viele Unternehmen geben dem Drang nach die negative Bewertung selbst auf Google zu kommentieren und hoffen so die Rufschädigung eindämmen zu können. Das ist aber gerade der falsche Weg, denn durch die eigene Sachverhaltsschilderung können ungewollt unnötige Zugeständnisse gemacht werden, welche für die spätere Durchsetzung der Beseitigungs- und Löschungsansprüche schädlich sein könnten. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch bevor Sie handeln. Dort klären wir Sie auf welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.
Hat die negative Google-Bewertung eine Rufschädigung zur Folge, setzen wir Schadensersatzansprüche gegen den Bewertenden durch. Wie hoch der tatsächliche Schaden, der durch die abgegebene negative Bewertung entstanden ist, tatsächlich ist, muss von Ihnen bewiesen werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bestehende Kunden aufgrund der negativen Bewertung verloren haben oder potentielle neue Kunden wegen der negativen Bewertung bei Google von einer Buchung oder dem Einkauf bei Ihnen Abstand genommen haben, dann können Sie die dadurch entstandenen Einbußen beim Bewertenden geltend machen. Wir haben jahrelange Erfahrung in der Berechnung und in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben.
Eine außergerichtliche Lösung ist immer am Kostengünstigsten. Dann fallen nur Anwaltskosten an, die entweder Ihre Rechtsschutzversicherung trägt – wenn Sie sich unsicher, ob die Kostendeckung für Sie möglich ist, stellen wir gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung – oder der Verfasser der unzulässigen negativen Bewertung muss zahlen. In den sehr seltenen Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren notwendig ist, muss der Verfasser sämtliche Kosten tragen, wenn die negative Bewertung als unzulässig eingestuft wurde.
Sie finden im Internet Agenturen, die eine Löschung angeblich genauso schnell und einfach für Sie übernehmen. Allerdings handelt es sich bei diesen Anbietern nicht um spezialisierte Rechtsanwälte. Streng genommen ist diesen Firmen es auch nicht erlaubt, solche Dienstleistungen überhaupt anzubieten. Bei der Einstufung einer Bewertung als verfolgbare Rechtsverletzung geht es meist um komplexen Rechtsfragen. Hier kümmern sich spezialisierte Fachanwälte um die Löschung von unberechtigten Bewertungen und verhindern damit eine möglicherweise langanhaltende Rufschädigung und damit einhergehende Umsatzeinbußen.

Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Ja, die Daten wie Firmenname, Anschrift und Unternehmensgegenstand sind in der Regel im Internet frei verfügbar und können demnach auch von Bewertungsportalen genutzt werden.
In letzter Zeit werden wir vermehrt von Mandanten mandatiert, die zunächst vergeblich eine vermeintlich günstigere Onlineagentur beauftragt haben. In der Regel verstoßen diese gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da eine Werbeagentur nicht zur Rechtsberatung berechtigt und auch nicht befähigt ist (Verstoß gegen § 3 RDG).

Theoretisch ist eine neue Bewertung möglich. Jedoch werden die Verfasser bei einer Löschung durch Google verwarnt und auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen müssen Verfasser mit einer Sperrung ihres Profils rechnen. In der Praxis spielt diese Möglichkeit daher keine Rolle. Regelmäßig verfehlt die Erfahrung, dass man auch im Internet nicht im rechtsfreien Raum ist, ihre Wirkung nicht.

Hier gilt: Kein Kommentar. Zu einer Kommentierung wird häufig von Personen geraten, die nicht wissen, dass man Rezensionen entfernen lassen kann. Eine Kommentierung verbessert den Sternedurchschnitt eines Unternehmens nicht. Auch wird diese nur in den seltensten Fällen von Kunden überhaupt gelesen. Google selbst lehnt teilweise die Durchführung des notice and takedown Verfahren nach einer Kommentierung ab. Daher sollte eine Kommentierung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn der gute Ruf nicht durch eine Löschung der Bewertungen wiederhergestellt werden konnte.
Bei gekauften positiven Bewertungen drohen eine Löschung durch Google als auch Abmahnungen durch Wettbewerber. Bereits derartige Angebote sind illegal, weshalb diese meist von Firmen mit Sitz auf einschlägigen Inselstaaten stammen. Wer Bewertungen kauft verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps und riskiert eine Sperrung. Auch drohen Abmahnungen durch Wettbewerber, da gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Google geht derzeit vermehrt gegen gefälschte positive Bewertungen vor und löscht diese. In der Folge sind sowohl die Bewertungen als auch der Kaufpreis weg.
Es besteht in gewöhnlichen Fällen kein Auskunftsrecht gegenüber Google bezüglich den Daten. Diese Möglichkeit besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn strafrechtlich relevante Umstände vorliegen (Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede). Dann kann ein Anwalt über das Akteneinsichtsrecht bei der Staatsanwaltschaft an die Daten des Verfassers kommen. Ansonsten hat der Bundesgerichtshof die Verfasser umfassend geschützt (BGH Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13).
Wir prüfen zunächst völlig kostenfrei und unverbindlich, welche Erfolgsaussichten gegen Ihre jeweiligen Google Bewertungen bestehen. Erst auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Anschließen fordern wir Google mit anwaltlichem Schriftsatz zur Löschung der Bewertungen auf. Google ist nun verpflichtet, die Bewertungen zu überprüfen. Google hat außerdem die Möglichkeit, Kontakt zu dem Verfasser der Bewertung aufzunehmen. Unsere anwaltliche Löschungsaufforderung führt häufig dazu, dass Google die Bewertungen löscht.

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Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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